ÖHV-Trainee Kolleg

Studienberechtigungsprüfung

Die Studienberechtigungsprüfung (SBP) kann hausintern während der Ausbildung am ÖHV-TRAINEE Tourismuskolleg abgelegt werden – somit ist ein sofortiger Beginn möglich!

Voraussetzungen für die Zulassung

VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR SBP

  • Vollendung des 20. Lebensjahres und
erfolgreiche Lehrabschlussprüfung 
(bzw. eine gleichwertige inländische Berufsausbildung) und 
Erreichen einer insgesamt vierjährigen Ausbildungsdauer 
(allenfalls durch Absolvierung eines weiteren Bildungsganges).
  • Vollendung des 22. Lebensjahres und
 Nachweis einer eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
hinausgehenden erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung 
im Handel oder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Der Antrag auf Zulassung zur SBP ist in schriftlicher Form an das ÖHV-TRAINEE Tourismuskolleg (Formular im Sekretariat erhältlich) zu richten – im Formular genannte Beilagen sind ebenfalls dort einzureichen.

Inhalt und Umfang

INHALT UND UMFANG DER SBP

Die einzelnen Prüfungsbereiche können vor der hausinternen Prüfungskommission abgelegt werden. Die Zeitpunkte um die einzelnen Prüfungen abzulegen, werden in Absprache mit dem/der jeweiligen Prüfer/in festgelegt.

Prüfungsbereiche und Form der Prüfung:

  • Deutsch (schriftlich)
  • Englisch (schriftlich und mündlich)
  • Geografie und Wirtschaftskunde (mündlich)
  • Geschichte (mündlich)
  • Wahlfach mit studienvorbereitendem Charakter (schriftlich und/oder mündlich)

Erfolgreich abgelegte SBP-Teile für andere Studienrichtungen, sowie die erfolgreich abgelegten Teile einer Reifeprüfung an einer BHS, können angerechnet werden, soweit sie den vorgeschriebenen SBP-Fächern nach Inhalt und Umfang entsprechen.

Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung

Für die einzelnen Pflichtfächer der SBP bestehen folgende Prüfungsanforderungen:

Deutsch (schriftlich)

  • Mit dem Aufsatz über ein allgemeines Thema ist nachzuweisen,
dass eine schriftliche Äußerung zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier
und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang möglich ist.
  • Es werden drei Themen zur Wahl gestellt – es wird jedenfalls Gelegenheit gegeben,
die Vertrautheit mit den Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich, mit den gegenwärtigen Strukturen Österreichs und seiner Stellung in der Welt nachzuweisen.
  • Die Arbeitszeit beträgt vier Stunden.

Englisch (schriftlich und mündlich)

  • Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung
der Grundgrammatik.
  • Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und 
sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner
 verständlich zu beteiligen.
  • Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zu übersetzen.
  • Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen.
  • Fähigkeit, zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen.
 Die Arbeitszeit (schriftlich) beträgt zwei Stunden.

Geografie und Wirtschaftskunde (mündlich)

  • Überblickartige Kenntnis der Landschaften und Staaten der Erde.
  • Länderkunde Europas und der wichtigeren außereuropäischen Länder einschließlich der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen (im besonderen Österreich).
  • Wirtschaftsräume und Wirtschaftsformen.
  • Betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Grundbegriffe.
  • Wirtschaftsorganisation und wirtschaftliche Zusammenschlüsse.

Geschichte (mündlich)

  • Grundzüge der allgemeinen Geschichte.
  • Wesentliche historische Fakten und Entwicklungen der europäischen Geschichte 
mit Schwerpunkt auf Österreich unter Berücksichtigung kultur-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Aspekte.

Wahlfach mit studienvorbereitendem Charakter (schriftlich und/oder mündlich)

  • Prüfungsanforderungen und -methoden sind von dem/der Prüfer/in
 nach Anhörung des/der Kandidaten/Kandidatin zu bestimmen.
  • Der/Die Prüfer/in hat hierbei auf den studienvorbereitenden Charakter
 der Studienberechtigungsprüfung Bedacht zu nehmen.