© ÖHV-Trainee Kolleg

Zusätzliche Informationen

Informationen für Drittstaatsangehörige

Information in foreign languages

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Informationen für Drittstaatsangehörige

Drittstaatsangehörige (Personen, die weder EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürger bzw. Schweizer sind) benötigen einen Aufenthaltstitel um ein österreichisches Tourismuskolleg besuchen zu können („Aufenthaltsbewilligung – Schüler“). Dieser Aufenthaltstitel kann für einen vorübergehenden Aufenthalt ohne Niederlassungsabsicht in Österreich ausgestellt werden. Bezüglich der notwendigen Voraussetzungen für die Erteilung dieses Aufenthaltstitels siehe:

Informationen über Beihilfen

Informationen zur österreichischen Familienbeihilfe


Informationen zur Schülerbeihilfe (Schul- und/oder Heimbeihilfe)

Bitte unbedingt das Formular A3 – „Antrag auf Schülerbeihilfe (Schul- und/oder Heimbeihilfe) für Schüler/innen an semesterweise geführten Schulen (die keine Schulen für Berufstätige sind)“ verwenden.


Informationen zur Freifahrt und Fahrtenbeihilfen mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Durch Freifahrten und Fahrtenbeihilfen für Schüler soll eine Erleichterung der Mehraufwendungen für den Schulweg bzw. für den Weg zur und von der betrieblichen Ausbildungsstätte herbeigeführt werden, die beim regelmäßigen Schulbesuch bzw. im Zuge der betrieblichen Ausbildung der Schüler erwachsen. Als Grundvoraussetzung für Freifahrten und Fahrtenbeihilfen für Schüler muss ein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe gegeben sein.